„Miteinander Zukunft gestalten“
Meine Schwerpunkte im Kreistag
Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren sowie Menschen mit Behinderungen und in schwierigen Lebenslagen stehen im Mittelpunkt meines Handelns, explizit durch die Herausforderungen des demographischen Wandels.
Mitglied im Jugendhilfeausschuss und dem Unterausschuss für Jugendhilfeplanung.
Mitglied im Ausschuss für Soziales und Kultur.
Mitglied im Werkausschuss der Kreisklinik Wolfratshausen.
Mitglied in der Arbeitsgruppe Pflege.
Mitglied in der Arbeitsgruppe Inklusion.
Gesundheitsregion
Erhalt der Kreisklinik in Wolfratshausen in kommunaler Trägerschaft
– Zukunftsorientierte Zusammenarbeit aller medizinischen Einrichtungen und Partner im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen und in der Region
– Unterstützung beim Ausbau von qualifizierten Ausbildungsplätzen im Bereich Medizin und Pflege
– Erhalt und Differenzierung der Einrichtungen für Pflege und Senioren
Aufgrund des demographischen Wandels in den nächsten Jahren werden der Landkreis und die Kommunen vor vielfältigen Herausforderungen gestellt. In den nächsten 15 Jahren wird der Anteil der hochbetagten Menschen im Landkreis erheblich ansteigen. Eine Verpflichtung vom Landkreis ist es Maßnahmen und Strukturen zu entwickeln, um der älter werdenden Bevölkerung gute Rahmenbedingungen für eine Teilhabe an der Gesellschaft zu schaffen. Für ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben im Alter sind neben der Mobilität und der Barrierefreiheit auch die Sicherstellung einer guten qualifizierten Pflege und Betreuung wichtig. Eine ausreichende Entlastung der Angehörigen, die Versorgung der Demenzkranken und eine menschliche Hospizversorgung sind ebenso für die älter werdende Bevölkerung von großer Wichtigkeit.
Die aktuelle Bestandserhebung berechnet in diesem Bereich einen Fehlbedarf von 250 stationären Pflegebetten bis zum Jahr 2020. Bis 2028 wird sich der Fehlbedarf jedoch mehr als verdoppelt haben. Für ambulante und teilstationäre bzw. Kurzzeitpflegeplätze ist der Bedarf erheblich und Plätze praktisch derzeit nicht vorhanden.
Besuche der Kreisklinik Wolfratshausen zum Erhalt der Geburtshilfe.
Es ist gut, dass die Klinik Starnberg seit Sommer 2018 die Geburtsstation am Krankenhaus Wolfratshausen betreibt und somit eine sichere Geburt in einem Krankenhaus im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen weiterhin möglich ist. Trotzdem ist die Versorgung der werdenden Mütter im südlichen Landkreis nicht ausreichend. Über alle Fraktionen hinweg konnte eine Hebammenambulanz am Krankenhaus Bad Tölz ermöglicht werden. Das von uns unterstützte Geburtshaus wurde bisher leider nicht verwirklicht.
Wir brauchen eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenhilfe und die Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes. Hierzu gehört auch die Anschubfinanzierung für Netzwerke und Kooperationen zwischen klinischen Geburtshilfe-Abteilungen, freien Hebammen inklusive Beleghebammen und Geburtshäusern.
Inklusion voranzubringen und umzusetzen ist auch Aufgabe der Landkreise und Kommunen.
Das große breite Spektrum an psychischen, geistigen, körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen ergeben unterschiedliche Bedarfe und setzen ein differenziertes Herangehen voraus. Körperlich behinderte Personen haben z.B. völlig andere Ansprüche und Belange, als Menschen mit einer psychischen Behinderung.
Teilhabe verwirklicht sich im konkreten Zusammenleben und nicht nur in barrierefreien Zugängen. Selbstbestimmung des Einzelnen stellt manche der bestehenden Strukturen in Frage. Ziel im Landkreis sollte eine Chancengleichheit aller Bewohner auch von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen sein, sowie die umfassende Beteiligung am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Ohne Akzeptanz der Gesellschaft ist Inklusion nicht möglich.
Zur Verwirklichung der Inklusion im Landkreis kann die Erarbeitung eines Aktionsplans mit einer umfassenden Bestandsaufnahme ein erster wichtiger Schritt sein.
Insbesondere sollen die Handlungsbedarfe und konkrete Maßnahmen im Bereich Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung, Freizeit, Kultur und Sport, frühkindliche Erziehung, Schule und Ausbildung, Mobilität, Information, bedarfsgerechtes Wohnen und Barrierefreiheit erstellt werden.
Zudem sollen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für die Rechte, Würde und Belange von Menschen mit Behinderung erarbeitet werden um Diskriminierung zukünftig zu vermeiden.
Beste Lernbedingungen für unsere Kinder und Jugendlichen
Bedarfsgerechte Entwicklung des Ganztagsangebots – Stärkung des Berufsschulkompetenzzentrum – Stärkung und Weiterentwicklung der Bildungsregion Bad Tölz – Wolfratshausen – Ausbau der Sucht- und Gewaltprävention – Unterstützung der Musikschulen und der Erwachsenenbildung – Intensivierung der Angebote für Jugend und Familie – Sanierung und Modernisierung der Landkreisschulen.
Bau der Dreifachturnhalle am Schulzentrum Geretsried und Neugestaltung von Klassenräumen in "Lerninseln"
Besuch der neuen Lerninsel im Schulzentrum Geretsried
Rohbau Dreifachturnhalle
Gute Erreichbarkeit und Mobilität
Realisierung wichtiger Staats- und Bundesstraßenprojekte – Nordumfahrung Bad Tölz – Verlängerung der S 7 nach Geretsried – Verbesserung der Serviceleistungen für Pendler und Bahnreisende – bedarfsgerechten ÖPNV – Verbesserung und Ausbau des Radwegenetzes - Radweg Geretsried nach Bad Tölz.
Heimat und Umweltschutz
Erhalt und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft gemeinsam mit den Landwirten unter optimaler Nutzung der Förderprogramme – Naturschutz konsequent mit Augenmaß –
Prüfung ob ein Landschaftspflegeverband für die Bewohner des Landkreises sinnvoll sein kann !
Enge Zusammenarbeit mit der Energiewende Oberland –
Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft.
Geeignete Maßnahmen zum Klimaschutz
Antrag der CSU Kreistagsfraktion zum Erhalt und der Schaffung neuer Lebensräume für Vögel, Insekten, Amphibien und Pflanzen.
Der Schutz und der Erhalt von Pflanzen, Insekten, Vögeln und Wildtieren ist neben der Versorgung der wachsenden Bevölkerung mit ausreichend Nahrungsmittel eine der größten Zukunftsaufgaben. Umweltschutzmaßnahmen in Deutschland dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Umwelt in anderen Ländern führen, oder einseitig zu einer Belastung einzelner Gruppen in unserer Bevölkerung führen. Die Lasten und Kosten zum Erhalt unserer Umwelt müssen auf alle Bevölkerungsteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verteilt werden. Die Kommunen und der Landkreis sollten hierbei eine Vorbildfunktion übernehmen.
Der Kreistag beschließt, dass:
Ab sofort auf allen landkreiseigenen Flächen (nicht landwirschaftlich genutzte Flächen) keine chemisch-synthetischen, sowie spinosad,- pyrethine- und kupferhaltige Pestizide eingesetzt werden.
Bei der Verpachtung landkreiseigener Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ist die Verpflichtung zum integrierten Pflanzenschutz verpflichtend in den Pachtvertrag mit aufzunehmen.
Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, müssen sich ebenfalls verpflichten keine chemisch-synthetischen, sowie spinosat,- pyrethin- und kupferhaltige Pestizide einzusetzen. Die Mehrkosten für die Pflegemaßnahmen müssen vom Landkreis bezahlt werden.
Jede Außenbeleuchtung an landkreiseigenen Gebäuden auf insektenfreundliche Außenbeleuchtung umzustellen und die Landkreisgemeinden dazu auffordern alle Straßenbeleuchtungen ebenfalls auf insektenfreundliche Beleuchtung umzustellen. Durch Straßen- und Außenbeleuchtung sterben genauso viele Insekten wie durch Pestizide. Die Kosten für den Landkreis dafür sind in den Haushalt 2020 einzustellen.
Bei landkreiseigenen Liegenschaften werden im Rahmen aller verfügbaren Möglichkeiten Lebensräumen für Vögel, Amphibien, Insekten und Pflanzen geschaffen durch:
- Anbringen von Nisthilfen.
- Aufstellen von z.B. Insektenhotels vor Schulen, Krankenhäusern, Landratsamt usw.
- auf 50 % der Grünflächen an öffentlichen Gebäuden sind Blühwiesen mit späten Schnittzeitpunkt zu schaffen und bei Anpflanzungen sind Pflanzen, Bäume und Sträucher zu bevorzugen, die Nahrung und Lebensraum für Vögel und Insekten schaffen.
- Schaffung von Tümpeln und Feuchtbiotopen für Amphibien auf Landkreiseigenen Flächen.
Die Kosten dafür sind in die Finanzplanung 2020 einzustellen.
Jedem Bauantrag ist zukünftig ein Merkblatt wie Lebensräume für Vögel und Insekten am Haus und im Garten geschaffen werden können beizulegen. Dieses Merkblatt wird an alle Architekten und Planer in unserem Landkreis versandt, um ihnen Gelegenheit zu geben, bereits bei der Planung von Gebäuden den Artenschutz zu berücksichtigen.
Die untere Naturschutzbehörde wird beauftragt, ein Merkblatt für Garten,- Grundstücksbesitzer, Kommunen und Land- Forstwirte zu entwerfen, in dem dargelegt wird welche Umweltmaßnahmen getätigt werden können, ohne dass diese später unter den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes fallen. Viele Grundbesitzer wären bereit Biotope auf Zeit zu schaffen, wenn sie sicher sein können, dass diese Biotope später der Nutzung ihres Grundstückes, der Erweiterung ihres Hauses, ihres Betriebes oder ihres Bauernhofes nicht im Wege stehen können.
Die Landkreisverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Bauern- und Waldbesitzerverband, BUND und dem Landesbund für Vogelschutz ein Programm „Biotope auf Zeit“ (sieh Punkt 7). Ziel ist es Lebensräume für Vögel, Insekten, Amphibien und Wildpflanzen in unserer Kulturlandschaft zu schaffen. Bei Bedarf können Wissenschaftler und Fachleute hinzugezogen werden. Beauftragt mit der Durchführung und Koordination wird der Ausschuss für Infrastruktur und Umweltschutz. Der Landkreis stellt dafür erstmals 2020 100.000,00 € in den Haushalt ein.